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   VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06   

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VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06 (https://dejure.org/2008,25606)
VG Stade, Entscheidung vom 28.02.2008 - 6 A 1113/06 (https://dejure.org/2008,25606)
VG Stade, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 (https://dejure.org/2008,25606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Herabsetzung der Zahlungsansprüche im Rahmen einer Betriebsprämienregelung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 58 VO Nr. 1782/2003 EG; Art. 59 Abs. 3 VO Nr. 1782/2003 EG
    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R. einer einheitlichen Betriebsprämienregelung; Begriff der "beihilfefähigen Fläche"; Offensichtlicher Fehler in einem Beihilfeantrag; Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums bei Verwechslung zweier nebeneinander gelegener ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung weiterer Zahlungsansprüche i.R. einer einheitlichen Betriebsprämienregelung; Begriff der "beihilfefähigen Fläche"; Offensichtlicher Fehler in einem Beihilfeantrag; Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums bei Verwechslung zweier nebeneinander gelegener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 10 LB 27/03

    Ausgleichszahlung; Falschangabe; Gesamtflächennachweis; Kulturpflanze;

    Auszug aus VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06
    Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

    Zur Auslegung des Begriffs zieht die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - ) die von der Generaldirektion VI der Europäischen Kommission in den Arbeitsunterlagen vom 18. Januar 1999 (VI/7103/98 Rev.2-DE) und dem Arbeitsdokument Europäischen Kommission AGR 49533/2002 zum Begriff des "offensichtlichen Irrtums" gemäß Art. 12 der VO (EG) Nr. 2419/2001 niedergelegten Bewertungsgrundlagen heran .

    Weiterhin kann ein offensichtlicher Irrtum bei widersprüchlichen Angaben im Antrag gegeben sein, insbesondere bei einem Widerspruch zwischen den schriftlichen Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis und einer zeichnerischen Darstellung der ausgleichsberechtigten landwirtschaftlichen Nutzflächen auf einer Flurkarte (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -, Urteil vom 11. Februar 1999 - 3 L 4506/96 -).

    Er kann auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Betrachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt, wie dies z.B. bei Zahlendrehern oder Angaben der Nummer einer benachbarten Parzelle als Folge eines Lesefehlers der Fall ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2006 - 4 A 2/06 -).

    Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

  • VG Oldenburg, 16.10.2007 - 12 A 2560/06

    Angabe; Antrag; Betriebsprämie; Bewertungsmaßstab; Einzeichnung; Ermessen;

    Auszug aus VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06
    Danach ist die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums bei Verwechslung zweier nebeneinander gelegener Feldblöcke unter der nahe liegenden Voraussetzung, dass die Verwechslung bei einem Abgleich der tatsächlich von dem Antragsteller bewirtschafteten Flächen anlässlich einer Vor- Ort- Kontrolle festgestellt werden kann, grundsätzlich möglich (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003, a.a.O.; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 12 A 2560/06 -).

    Dies entspricht auch den Bewertungsmaßstäben des Nds. Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Erlass vom 18. August 2005 (307-60161/2.9) zum Begriff des offensichtlichen Irrtums in Sammelanträgen 2005 ( vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16. Oktober 2007, a.a.O.) .

    Diese Rechtsprechung hält die Kammer auch im Rahmen der VO (EG) Nr. 796/2004 für anwendbar (so auch VG Oldenburg, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 12 A 2560/06 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 37/06

    Herausnahme einer Fläche aus der landwirtschaftlichen Erzeugung als maßgebliches

    Auszug aus VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06
    Ein Fehler ist auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Bearbeitung des Beihilfeantrags ohne weiteres klar erkennbar ist und sich die Fehlerhaftigkeit der Angaben einem aufmerksamen und verständigen mit den Umständen des Falles vertrauten Durchschnittsbetrachter ohne weiteres aufdrängt, wobei diese Frage nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu beantworten ist (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

    Darüber hinaus ist ein Irrtum nach ständiger Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes zu Art. 5 a VO (EWG) Nr. 3887/92 auch dann offensichtlich, wenn er bei einer Vor-Ort-Kontrolle ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt für einen unvoreingenommenen urteilsfähigen aufgeschlossenen und mit den näheren Umständen vertrauten Durchschnittsbetrachter bei einem Abgleich der Angaben im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis mit den Katasterunterlagen (Auszug auf dem Liegenschaftskataster, Flurkarte) mit der in der Örtlichkeit vorgefundenen und bewirtschafteten Fläche ohne weiteres erkennbar ist und wenn dieser Fehler auf einem offensichtlichen Versehen (Irrtum) oder die Falschangabe rechtfertigenden bzw. entschuldigenden Verhalten des Betriebsinhabers beruht (Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 - Urteil vom 16. Juni 2003 - 10 LB 3464/01 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 34/02 -, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 -).

    Nur in diesen Fällen sei es gerechtfertigt, einen offensichtlichen Fehler anzuerkennen (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Urteil vom 15. August 2007, a.a.O.; Urteil vom 11. Juni 2003, a.a.O.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 10 LA 120/05 -).

  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 2/06

    Angabe; Ausgleichszahlung; Betriebsleiter; Betrug; Betrugsabsicht;

    Auszug aus VG Stade, 28.02.2008 - 6 A 1113/06
    Er kann auch dann vorliegen, wenn die fehlerhafte Angabe bei einem Abgleich mit unabhängigen Datenbanken auffällt, soweit es sich für einen verständigen und objektiven Betrachter aufdrängt, dass es sich um ein offensichtliches Versehen handelt, wie dies z.B. bei Zahlendrehern oder Angaben der Nummer einer benachbarten Parzelle als Folge eines Lesefehlers der Fall ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2006 - 4 A 2/06 -).
  • VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 3 K 07.1674

    Zahlungsansprüche; Ackerland; Antrag; Deklarierung; Irrtum; tatsächliche Nutzung;

    Eine "beihilfefähige Fläche" ist dabei nach Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1782/2003, dessen Auslegung unter Zuhilfenahme der nachfolgenden Definitionen im Zentrum der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits steht, jede landwirtschaftliche Fläche des Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen(vgl. zum Ganzen auch VG Aachen vom 3.1.2008, 6 K 898/07; VG Stade vom 28.2.2008, 6 A 1113/06; VG Düsseldorf vom 30.4.2008, 20 K 2482/07).

    b) Da der Betriebsinhaber nach Art. 44 Abs. 3 VO (EG) 1782/2003 die Parzellen anmeldet, die der beihilfefähigen Fläche für jeden Zahlungsanspruch entsprechen, kommt es für die Einordnung, ob eine Fläche beihilfefähig im dargestellten Sinn ist, zunächst darauf an, wie der Kläger das Feldstück Nr. ... im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos-Verordnung/InVeKosV) deklariert hat (vgl. VG Stade vom 28.2.2008, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2186/07

    Betriebsprämie 2005, OGS Genehmigungen, offensichtliche Fehler

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, vom 16. Juni 2003 - 10 LB 2463/01 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Stade, Urteil vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 -.
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 7 K 2112/07

    Betriebsprämie, Antrag, Irrtum, offensichtlicher

    vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 15. August 2007 - 10 LA 37/06 -, vom 16. Juni 2003 - 10 LB 2463/01 - und vom 11. Juni 2003 - 10 LB 27/03 - VG Stade, Urteil vom 28. Februar 2008 - 6 A 1113/06 -.
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